Dass das Europäische Parlament inzwischen doch einiges zu sagen hat, wird immer betont, bleibt aber immer etwas schwammig.
Hier kann man sich einigermaßen klar über die Kompetenzen des Europaparlaments informieren. Kurz zusammengefasst:
Haushaltsbefugnis: Ministerrat und Parlament prüfen den von der Kommission vorgelegten Haushaltsentwurf; das Parlament hat über die meisten Ausgaben die Entscheidung, nur über die Ausgaben, die sich zwingend aus Verträgen etc. ergeben, entscheidet der Rat, wobei das Parlament Änderungen vorschlagen kann. Das Parlament kann aber auch den gesamten Haushalt ablehnen; das hat es ja in der Anfangsphase schon einmal getan, was für gewaltigen Wirbel gesorgt hat.
Gesetzgebung: Die verschiedenen Gesetzgebungsverfahren der EU mit den verschiedenen Kompetenzen von Rat und Parlament sind unter “Gesetzgebungsverfahren” ausführlich erläutert. Hier nur so viel: Bei den europäischen “Gesetzen” handelt es sich entweder um die berühmten “Richtlinien”, die von den Parlamenten der Mitgliedstaaten innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umgesetzt werden müssen, oder um ” Verordnungen”, die sofort und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten. Es gibt vier Verfahren der Gesetzgebung:
- Mitentscheidung: Hier müssen die von der Kommission vorgeschlagenen Gesetze von Ministerrat und Parlament gemeinsam angenommen werden. Der Prozess kann drei Lesungen umfassen; wenn am Schluss einer der beiden Partner nicht zustimmt, ist das Gesetz gescheitert. Dies scheint im Moment das wichtigste Verfahren zu sein
- Anhörung: Das Parlament wird vom Rat konsultiert, der Rat muss seine Stellungnahme aber nicht berücksichtigen.
- Zustimmung: Bei bestimmten Rechtsakten, die der Rat beschließen will, hat das Parlament ein Vetorecht.
- Zusammenarbeit: Ein heute wohl nicht mehr häufig praktiziertes Verfahren, in dem ein Entwurf zwischen Kommission, Rat und Parlament hin und her geht.
Leider ist überall nur sehr allgemein erklärt, für welche Bereiche die verschiedenen Verfahren gelten. Das steht natürlich alles irgendwo in den verschiedenen EU-Verträgen, die müsste man erst durchwälzen… Allerdings: das Parlament kann bis jetzt nur auf von der Kommission erarbeitete Gesetzentwürfe reagieren, selber Gesetzvorschläge einbringen kann es nicht. Bis ihm auch das zugestanden wird, mag es noch eine Weile dauern.
Kontrollrechte: Das Parlament kann an Rat und Kommission Anfragen stellen, die jeweilige Ratspräsidentschaft legt ihm zu Beginn ihrer halbjährlichen Amtszeit ein Arbeitsprogramm vor, Rat und Kommission legen verschiedene Rechenschaftsberichte vor. Die Kommission muss am Ende eines Rechnungsjahres vom Parlament entlastet werden (nach Prüfung durch den Europäischen Rechnungshof); das scheint durchaus nicht immer reibungslos zu gehen.
Bestellung der Kommission: Der Präsident der Kommission und die Kommissare werden zwar vom Rat ernannt, aber das Parlament muss zustimmen; ich glaube mich zu erinnern, dass es das auch mal nicht tat, zumindest dass ein Kandidat vom Parlament sehr “peinlich” befragt wurde.
Eigene Initiativen: Das Parlament kann zu allen ihm wichtig erscheinenden Themen Entschließungen annehmen (um Diskussionen anzustoßen) und öffentliche Anhörungen vornehmen usw.
Zusammenfassend kann man sagen: So ganz unwichtig ist das Europäische Parlament nicht mehr.
Das ist also das Gremium, zu dem wir unsere Vertreter wählen.
Wen wir nicht wählen: einige der Gesichter, die da auf den Wahlplakaten glänzen! Die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament ist nämlich nicht mit nationalen öffentlichen Ämtern vereinbar. Das hübsche junge Mädchen namens Angela, der man nach dem Bild überhaupt nicht zutrauen würde, unsere Kanzlerin zu sein (:-D)), und die gestandenen Männer von der SPD, die stehen alle ganz bestimmt nicht in den Parteienlisten auf unseren Wahlzetteln!